Stellungnahme des Netzwerks Urbane Gärten Berlin zur „Förderung gemeinschaftlichen Gärtnerns“ im Koalitionsvertrag von CDU und SPD

Der Frühling ist da und macht auch in Berlins Gemeinschaftsgärten alles neu. Die Arbeit beginnt, es wird gegraben, gepflanzt, kompostiert, geimkert, geerntet und sich gefreut, am Stadtrand und mittendrin, zwischen Häusern, auf Häusern und auf freien Flächen mit Weitblick, meistens gemeinsam und, obwohl nicht gesichert, meist seit vielen Jahren stetig in und für die Nachbarschaften gewachsen. Im Frühling zeigen sich die ersten zarten Pflänzchen. Mit denen, vor allem mit ihrer Empfindlichkeit, kennen wir uns in Gemeinschaftsgärten besonders gut aus, denn unsere Gärten sind offene, geteilte Freiräume, die nicht immer und nicht von allen mit Achtsamkeit und Wertschätzung behandelt werden.

Neu in diesem Frühling ist auch der Entwurf für die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD. Sie wollen gemeinsam die neue Regierung in Berlin bilden und zwar unter dem Motto „sozial, innovativ, verlässlich und nachhaltig“.

Die Berliner Gemeinschaftsgärten, über 200 inzwischen, sind Orte mit großer Bedeutung für unsere Stadtgesellschaft in sozialer und ökologischer Hinsicht, einmal mehr unter dem Vorzeichen des Klimawandels, insbesondere in den Innenstädten. Gemeinschaftsgärten gehören zum „Grundgerüst des Berliner Stadtgrüns“ und sind „Teil der Berliner Lebensqualität“. So bescheinigt es die im Frühjahr 2020 im Senat angenommene und vom Rat der Bürgermeister*innen verabschiedete Charta für das Berliner Stadtgrün. Sie ist die Selbstverpflichtung des Landes Berlin für den Erhalt und die nachhaltige Entwicklung des Grüns in der Stadt.

Die Charta war auch eine der Grundlagen für ein nächstes und deutlich weitergehendes Bekenntnis zur Bedeutung der Gemeinschaftsgärten mit konkreten Umsetzungsperspektiven: das Berliner Gemeinschaftsgarten-Programm. Es wurde in einem partizipativen Prozess zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung ab 2020 entwickelt und im Januar 2023 im Berliner Senat beschlossen. Ein zartes Pflänzchen, solange es Papier bleibt, doch es hat Kraft. Es könnte die von Gemeinschaftsgartenaktivist*innen seit Langem eingeforderte Sicherung bereits bestehender Flächen und weitere Flächenerschließungen für neue Gemeinschaftsgärten deutlich befördern und konkrete, verbindliche Schritte folgen lassen. Genau diese Ziele erklärt das Programm zu den zentralen Anliegen. Der Weg ist schon beschrieben, jetzt muss er nur noch beschritten werden.

Womöglich war es tatsächlich Unwissen um das beschlossene Gemeinschaftsgarten-Programm und nicht Ignoranz. Wie dem auch sei, die Suche nach dem Programm als vorliegendes konkretes Instrument bleibt im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vergeblich. Dort wollen die Parteien, neben der Sicherung von Kleingärten, „Formen des gemeinschaftlichen Gärtnerns“ zwar fördern. Allerdings bleibt die Förderung „gemeinschaftlichen Gärtnerns“ im Entwurf für den Koalitionsvertrag ein kleiner Beisatz. Noch dazu einer ohne Bezug zum Gemeinschaftsgarten-Programm und ohne Ideen zur Umsetzung. Das ärgert uns! Genauso wie der Griff nach dem per Volksentscheid errungenen Tempelhofer Feld Gesetz uns Sorgen bereitet für die Gärten dort, für das Feld und für die Demokratie!

Wir fordern CDU und SPD und jedes andere, mögliche neue Regierungsbündnis auf, die bisherigen Fortschritte und Beschlüsse nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Setzen Sie den partizipativen Prozess für die Umsetzung des vom Senat beschlossenen erarbeiteten Berliner Gemeinschaftsgarten-Programms fort und sorgen Sie konsequent für dessen Implementierung in den Bezirken und im Land Berlin.